HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

GESELLSCHAFTSRECHTLICHE BERATUNG FÜR KLEINE UND MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMEN: IN RHEINBERG, AM NIEDERRHEIN UND BUNDESWEIT


Kaufleute sowie Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Unternehmen sind tagtäglich mit den Konsequenzen eines umtriebigen Gesetzgebers - auf bundes- oder europäischer Ebene - konfrontiert. Die Bürokratie kostet nicht nur Geld, sondern vor allem auch kostbare Zeit; Zeit, die dringend für die Erledigung des Kerngeschäfts benötigt würde.

Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, in allen Phasen des unternehmerischen Handelns, von der Gründung einer Unternehmung bis hin zur Regelung der Nachfolge oder des Verkaufs, einen kompetenten und verlässlichen Berater an seiner Seite zu wissen, der Sie nicht nur rechtlich berät, sondern dabei auch die Notwendigkeit einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung nicht aus dem Blick verliert. 

Wir haben Erfahrungen rund um alle Probleme und Fragestellungen, die im Rahmen von Unternehmensneugründungen auftreten können, bei Umstrukturierungen, Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen als Share-Deal und als Asset-Deal aber auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bis hin zur streitigen Gesellschafterauseinandersetzung (im Rahmen des Eilrechtsschutz und im Hauptsacheverfahren).

Dabei haben wir nicht nur das klassische Gesellschaftsrecht im Blick, sondern arbeiten im Bedarfsfall auch mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Insolvenzrechtlern unseres Netzwerkes zusammen, um die für Sie in der konkreten Situation bestmögliche Lösung zu finden und umzusetzen. Unsere langjährige Expertise gewährleistet dabei, dass der Blick für das Wesentliche nicht verloren geht.

ICH BERATE SIE UND IHR UNTERNEHMEN IN ALLEN RECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN

kontakt
Share by: