ÜBER UNS

ZU RECHTSANWALT MARIO HAAS UND DER KANZLEI


Mein Name ist Mario Haas und ich bin 1976 in Dinslaken geboren. Aufgewachsen bin ich in Duisburg-Walsum, wo ich auch mein Abitur gemacht habe.

Seit 2020 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt tätig, in Bürogemeinschaft mit meinem lieben Kollegen Frank-Michael Bindel. Wir sind also eine noch junge Kanzlei im Herzen von Rheinberg am schönen Niederrhein. Das bedeutet jedoch nicht, dass das wir unerfahren sind. In meiner bislang 10-jährigen Tätigkeit habe ich besondere Expertise im Vergaberecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Verwaltungsrecht sowie insbesondere im Arbeitsrecht gesammelt.

ser Hauptaugenmerkt liegt dabei darauf, die Ziele unserer Mandanten bestmöglich zu erreichen und umzusetzen. Dabei achten wir sehr darauf, die Mandanten stets "mitzunehmen", denn es geht um ihr Anliegen. Daher haben wir natürlich einerseits immer das optimal rechtliche Mögliche im Blick, ohne aber dabei das wirtschaftliche Sinnvolle aus den Augen zu verlieren.

Rechtsanwalt Mario Haas

Wir engagieren uns für unsere Mandanten und deren Bedürfnisse und machen daher ihre "Fälle" zu den unseren: Sowohl in der Beratung, als auch in außergerichtlichen Streitigkeiten. Und sollte es sich nicht vermeiden lassen, natürlich auch vor Gericht.

Trotz unseres Engagements und unserer Expertise: Eine „Full Service-Kanzlei“, die unseren Mandanten in jedem Rechtsgebiet in gleicher, hoher Qualität ihre Leistungen anbieten kann, sind wir nicht. Wir verfügen aber über ein breitgefächertes Netzwerk zu Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten, sodass wir für nahezu alle rechtlichen Fragestellungen eine gute Anlaufstelle sind.

KANZLEI-PHILOSOPHIE

Was also macht meine Kanzlei aus?

Im Zentrum meiner Vorstellung einer guten Rechtsanwaltskanzlei steht – als alles verbindendes Element – die Qualität. Diese zu fördern und auszubauen ist essentiell, um Mandanten zu ihrem Recht zu helfen. Dazu zählt – selbstverständlich – zum einen die profunde Rechtskenntnis des Rechtsanwalts, das ist aber nach meiner Auffassung nur eine von unzähligen Facetten, die eine Rechtsdientleistung zu einer quaitätiv hochwertigen Rechtsdienstleistung machen. Kenntnisse des Umfelds der Mandanten, Verständnis für ihre Bedürfnisse und den Umständen, die sie antreiben, Empathie und Verlässlichkeit gehören ebenso dazu wie Spezialisierung, Fortbildung und eine gute und effiziente Organisation.

Dies und noch viel mehr sind die Werkzeuge, die es ermöglichen, gemeinsam mit den Mandanten die für sie bestmöglichen Lösungen zu erzielen. Idealerweise erreicht man dies bereit dadurch, dass man durch frühzeitige Beratung etwaige Konfliktpotentiale erkennt und diese von vernherein vermeidet. Ich bin überzeugt, dass ein Rechtsanwalt dann am besten gearbeitet hat, wenn er das Interesse seines Mandanten zügig, effizient, zielorientiert, wirtschaftlich und möglichst risikoarm durchsetzt. Er sollte jedoch auch in der Lage sein zu erkennen, wann ein Risiko für den Mandanten besteht, dieses realistisch einschätzen und entsprechende Handlungsoptionen aufzeigen können. Sollte sich ein Rechtsstreit nicht mehr vermeiden lassen, dann muss ein Rechtsanwalt engagiert für seinen Mandanten streiten, was wiederrum nicht nur gute Rechtskenntnisse voraussetzt, sondern auch vertiefte Kenntnis des jeweiligen Verfahrensrechts und entsprechende Prozesserfahrung, damit auch in dieser Phase eines Mandats der für den Mandanten bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

BERUFLICHER WERDEGANG


  • Berufliche Vita

    Berufliche Vita


    • Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück, Düsseldorf und Bielefeld
    • 2007 – 2012 Mehrjährige Lehrtätigkeit an der Universität Bielefeld sowie am Studieninstitut Westfalen-Lippe
    • 2008 – 2010 Rechtsreferendariat am Landgericht Bielefeld sowie u. a. an der Verwaltungshochschule in Speyer und am Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf
    • 2010 – 2012 Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei für den öffentlichen Sektor mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Vergabe- und europäischen Beihilferecht
    • 2012 – 2017 Rechtsschutzbeauftragter bei einer Gewerkschaft
    • 2018 – 2019 Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im europäischen Vergaberecht
    • 2018 erfolgreicher Abschluss des theoretischen Teils der Fachanwaltsausbildung im Arbeitsrecht
    • Seit 2020: theoretischer Teil der Fachanwaltsausbildung für Verwaltungsrecht
  • Tätigkeitsschwerpunkte
    • Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung im Individual- sowie im Kollektivarbeitsrecht
    • Beratung von Auftraggebern im Vergabeverfahren
    • Rechtliche (Projekt-)Beratung beim Erwerb/Verkauf/Sanierung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
    • Beratung und Vertretung im gesamten Spektrum des Handels- und Gesellschaftsrechts
    • Beratung und Vertretung auf dem gesamten Gebiet des Verwaltungsrechts
  • Referenzen
    • Organisations-, Ausgründungsberatung und –begleitung zur Gründung einer GmbH für den Betrieb der städtischen Altenheime und Krankenhäuser
    • Konzeption von Auftragsvergaben div. öffentlicher Auftraggeber
    • Gesellschaftliche Beratung und Neugründungen öffentlicher Tochterfirmen zur Ermöglichung von In-House-Vergaben
    • Beratung und juristische Begleitung in beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren sowie Erstellung von beihilferechtlichen Betrauungsakten
    • Beratung und Begutachtung vergaberechtlicher Fragestellungen bei der Umsetzung europäischer Richtlinien und nationales Recht auf Verbandsebene
    • Beratung und Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fallgestaltungen in den allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
    • Rechtliche Unterstützung eines Bieters bei einem Vergabeverfahren, das die technische Umsetzung eines neu erlassenen Bundesgesetzes zum Gegenstand hat
    • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Gesellschaftsauseinandersetzungen, sowohl im Hauptsache verfahren als auch im Eilrechtsschutz
    • Rechtsformberatung bei Gesellschaftsgründungen
    • Entwurf von Gesellschaftsverträgen, sowohl für Kapital- als auch für Personengesellschaften
    • Arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Begleitung bei Unternehmensumstrukturierungen und Betriebsübergängen nach § 613 a BGB

BEI ALLEN RECHTLICHEN FRAGEN STEHT IHNEN RECHTSANWALT MARIO HAAS ZUR SEITE

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