ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT IN RHEINBERG UND AM NIEDERRHEIN


Das Arbeitsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ständigem Wandel. Dies ist neben stetiger Tätigkeit des Gesetzgebers auch in der Rechtsprechung begründet, die auf die ohnehin schon zersplitterte Normenlandschaft einen entscheidenden Einfluss nimmt. Um die Gestaltungsspielräume, die das Arbeitsrecht bietet, zu nutzen, ist demnach eine fundierte Kenntnis der Rechtsmaterie sowie der angrenzenden Gebiete des Sozialversicherungs-, Steuer- und Dienstvertragsrechts genauso bedeutsam wie Aktualität und ein tiefgehendes Verständnis für das persönliche und das wirtschaftliche Umfeld, in dem sich der Mandant bewegt. Sollte ein Gerichtsverfahren unvermeidbar sein, dann können Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung sowohl in Urteils- als auch in Beschlussverfahren verlassen.

Hier sind wir für Sie tätig

Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht unterstützen wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren betriebliche Vertretungen (Betriebsräte, Personalräte) in sämtlichen Fragen des individuellen sowie des kollektiven Arbeitsrechts, etwa bei der Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen einschließlich Abfindungsmodellen, der Umsetzung von Tarifverträgen und der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, außergerichtliche sowie auch vor Gericht. Außerdem begleiten wir unsere Mandanten sicher und zielgerichtet bei Betriebsübergängen im Zuge von Transaktionen und Umstrukturierungen und beraten sie in alles Fragen der Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung.

Leistungen im Arbeitsrecht auf einem Blick:

  • Kündigungen / Kündigungsschutzklagen (betriebsbedingte Kündigungen, verhaltensbedingte Kündigungen, personenbedingte, auch krankheitsbedingte, Kündigungen, Änderungskündigungen)
  • sonstige Beendigungen von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungsverträge, Abwickslungsverträge, Entfristungsklagen bei fehlerhaften Befristungen von Arbeitsverträgen) incl. Abfindungsverhandlungen
  • Erstellen / Überprüfen von Arbeitsverträgen, auch im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen und / oder Tarifverträgen
  • Erstellen / Überprüfen von Gerschäftsführerverträgen
  • (Arbeits-)Zeugnisstreitigkeiten
  • Lohnzahlungsstreitigkeiten
  • Streit um Zuschläge oder Gratifikationen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni, Tantieme, Leistungszulagen, Erschwerniszulagen etc.)
  • Eingruppierungsklagen
  • Streitigkeiten um Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung
  • sämtliche Streitigkeiten rund um Krankheiten, Arbeitsunfällen und Behinderungen (Krankengeld, Verletztengeld, betriebliches Eingliederungsmanagement, leidensgerechte Beschäftigung, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Integrationsamtsverfahren etc.)
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Verhandeln und Entwerfen von Betriebsvereinbarungen
  • Zustimmungsersetzungsverfahren
  • Ausschlussverfahren
  • Vertretung in sämtlichen Gerichtsverfahren, sowohl in Urteils- als auch in Beschlussverfahren, vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie am Bundesarbeitsgericht
  • Einigungstellenverfahren
  • u.v.m

BEI KÜNDIGUNG, ABMAHNUNG UND CO. EMPFIEHLT SICH DIE BERATUNG MIT EINEM RECHTSANWALT. ICH BIN FÜR SIE DA.

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