VERWALTUNGSRECHT UND ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT

VERWALTUNGSRECHT UND ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT IN RHEINBERG UND AM NIEDERRHEIN


Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff, unter dem sich mannigfaltige Rechtsgebiete zusammenfassen lassen. So fallen unter diesen Begriff etwa Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf (privat-)wirtschaftliches Handeln nimmt oder nehmen möchte, etwa durch Wirtschaftsförderung oder Wirtschaftslenkung, aber auch durch das sehr relevante Beihilfen- und Subventionsrecht.

Es werden aber auch jene Fälle erfasst, in denen der Staat selbst als Marktteilnehmer agiert oder es zumindest beabsichtigt, etwa im Rahmen von Privatisierungen oder dadurch, dass er sich als Einkäufer bei privatwirtschaftlichen Unternehmen betätigt; in diesem Fall schreibt das Vergaberecht dem Staat vor, in welchem Rechtsrahmen er sich bei der Beschaffung der von ihm benötigten Güter bewegen darf.

Aber auch jene Bereiche mit primär ordnungsrechtlicher Zielsetzung sind vom Begriff des öffentlichen Wirtschaftsrechts erfasst, etwa das Gaststätten-, das Gewerbe- oder das Handwerksrecht.

In diesen Bereichen, insbesondere aber im Bereich des Vergabe- und des Beihilfenrechts, verfügen wir über fundiertes und aktuelles Wissen und Erfahrung, sowohl auf Seiten des Staates bei der Gestaltung von Vergabeverfahren oder bei der Begleitung von Notifizierungsverfahren bzw. bei der Erstellung von Betrauungsakten als auch auf Seiten von privatwirtschaftlichen Unternehmen, die sich etwa gegen die Nichteinhaltung von vergaberechtlichen Vorschriften oder gegen die Rückforderung von bereits gewährten Subventionen zur Wehr setzen wollten.

KONTAKTIEREN SIE RECHTSANWALT MARIO HAAS FÜR FRAGEN DES VERWALTUNGSRECHTS UND DES WIRTSCHAFTSRECHTS.

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